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Parkverbot auf dem Parkplatz Rennbaumstraße

Denken Sie an Ihre personalisierten Parkausweise!

                                                                                                                                                                                

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler des BKO,

Ihr/e Klassenlehrer/in hat Sie bereits darauf hingewiesen, aus gegebenem Anlass weise ich nochmals auf das seit dem 12.04.2021 bestehende

Parkverbot auf dem Parkplatz des Zweckverbands

der Berufsbildenden Schulen in Opladen an der Rennbaumstraße hin!

Dieses Parkverbot gilt für alle Fahrzeuge, deren  Nutzer keinen gültigen Parkausweis des Berufskollegs Opladen von außen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe während der Parkphase hinterlegt haben, unabhängig davon, ob diese Nutzer derzeit Schüler/innen oder Lehrer/innen des Berufskollegs Opladen sind.

Zur Klarstellung:

Sollten Sie auf dem Parkplatz des Zweckverbands ein Fahrzeug ohne gut sichtbar hinterlegten gültigen Parkausweis des Berufskollegs Opladen abstellen und einen Bußgeldbescheid erhalten, weil die kontrollierenden BeamtInnen Ihr Fahrzeug nicht als  Kfz einer Schülerin/ eines Schülers des BKO  identifizieren können, müssen Sie den Strafzettel zahlen. Sie können sich nicht darauf berufen, Schüler/in des Berufskollegs Opladen zu sein, um eine Zahlung zu vermeiden! Dies gilt auch dann, wenn Sie lediglich vergessen haben, Ihren Parkausweis hinter die Windschutzscheibe zu legen!

Ihre Klassenlehrerin oder Ihr Klassenlehrer hat Sie auf die Möglichkeit hingewiesen einen Antrag auf Aushändigung eines Parkausweises mit der Gültigkeitsdauer für ein Schuljahr zu stellen. Das hierzu notwendige Formular erhalten Sie von Ihrer Klassenlehrerin bzw. Ihrem Klassenlehrer. Das vollständig ausgefüllte Formular geben Sie mit einer stichhaltigen Begründung, warum Sie den Parkplatz des BKO nutzen müssen, an Ihre Klassenleitung zurück. Die Klassenleitung organisiert in Zusammenarbeit mit dem Schulsekretariat die Erstellung der Parkausweise. Dieser Parkausweis wird Ihnen dann zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 von Ihrer Klassenlehrerin oder Ihrem Klassenlehrer ausgehändigt.

Sie sind verpflichtet den Parkausweis gut sichtbar von außen im Fahrzeug hinter der Windschutzscheibe anzubringen! Andernfalls müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen, den Sie zwingend bezahlen müssen!

Freundliche Grüße

StD Matthias Momberg

Stellvertretende Schulleitung

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