Die Ausbildung in der Fachschule für Sozialpädagogik gliedert sich in drei Ausbildungsjahre, die sowohl aus fachtheoretischem Unterricht sowie fachpraktischen Ausbildungszeiten besteht. Während der drei Ausbildungsjahre haben Sie einen festen Praktikumsplatz in einer Praxiseinrichtung, welchen Sie sich selbst suchen und von der Schule genehmigen lassen (siehe „Genehmigung und Hinweise zur Praktikumsstelle“).
Das erste Ausbildungsjahr besteht aus 3 Tagen Schule (Mittwoch, Donnerstag, Freitag) und 2 Tagen Praxis (Montag, Dienstag). Das zweite Ausbildungsjahr besteht ebenfalls aus 3 Tagen Schule (Montag, Dienstag, Mittwoch) und 2 Tagen Praxis (Donnerstag, Freitag). Das dritte Ausbildungsjahr sieht eine Verteilung von 2 Tagen Schule (Donnerstag, Freitag) und 3 Tagen Praxis (Montag, Dienstag, Mittwoch) vor. Am Ende des ersten Ausbildungsjahres erfolgt ein 8-wöchiger Arbeitsfeldwechsel. Insgesamt werden 12 Praxisbesuche von den Lehrkräften durchgeführt (4 Besuche pro Ausbildungsjahr), die je nach Ausbildungsstand unterschiedliche Anforderungen und Schwerpunkte haben. Hierzu verfassen Sie vor dem Besuch eine schriftliche Planung. Das pädagogische Handeln ist Anlass für ausführliche Reflexionen und Ausbildungsgespräche. Planung, Durchführung und Reflexion werden jeweils bewertet und bilden zusammen die Note für das Fach „Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“.
Fester Bestandteil der Ausbildung ist eine obligatorische Studienfahrt zum Thema Erlebnispädagogik sowie weitere außerunterrichtliche Aktivitäten beispielsweise im Bereich Zirkuspädagogik oder Teambilding. Die Ausbildung schließt mit einem Fachschulexamen (3 schriftliche Prüfungen) sowie einem Kolloquium ab.
Die Ausbildung ist grundsätzlich kostenfrei. Sie benötigen allerdings einen Laptop (Leihverträge können mit der Schule geschlossen werden) und einen Drucker. Sie leisten einen geringen Eigenanteil an Verbrauchsmaterial/Kopiergeld, Fach- und Schulbücher müssen angeschafft werden. Hinzu kommen Investitionen für eventuelle Exkursionen und eine Studienfahrt. Im Rahmen Ihres Ausbildungsvertrags erhalten Sie eine Vergütung.
Ausbildungsförderungen: Gegebenenfalls können Sie nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Ausbildungshilfen beantragen. Eine Förderung durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit/Jobcenter ist auch möglich, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Ansprechpartnerin für Fragen rund um die Förderung durch die Agentur für Arbeit ist Frau Gast.