… lauteten die Rückmeldungen zweier Klassen von angehenden Elektrotechnischen Assistenten, nachdem sie im Dezember 2019 und Januar 2020 im Rahmen eines Besuchs des Amtsgerichts Opladen und eines Unterrichtsgesprächs mit der Schöffin Christiane Winton live erleben konnten, dass demokratische Mitwirkung im Bereich der Judikative auch auf kommunaler Ebene stattfindet.
Was viele vielleicht nicht wissen: Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Jeder kann hingehen und sich angucken, wie Recht gesprochen wird. Es sei denn, es geht um Minderjährige oder andere schutzwürdige Personen. Das Gerichtsgebäude liegt kaum fünf Minuten Fußweg vom BKO entfernt, gleich neben dem Remigius-Krankenhaus. Einzige Voraussetzung: Pünktlichkeit. Bevor man den Gerichtssaal betreten darf, muss man eine Kontrolle durchlaufen.
Pünktlichkeit ist allerdings nicht jedermanns Sache: "Als wir im Amtsgericht waren, war es erstmal sehr langweilig da jemand vom Amt zu spät kam." Blöd auch, dass "wir beim spannendsten Teil der Verhandlung gehen mussten."
Der Ablauf, hieß es, "war anders, als man denkt oder es kennt - aus dem Fernsehen, wo die Angeklagten meistens sauer werden". Anschließend wurde in der TETA11 engagiert über die Anklage – unter anderem Beleidigung und Bedrohung –, die Glaubwürdigkeit des Angeklagten und der Zeugin und das mögliche Strafmaß diskutiert. Die Mehrzahl der Schüler war von der Unschuld des Angeklagten überzeugt. "Die Anklage gegen den Mann fand ich persönlich lächerlich, da es nicht wirklich schlimm ist, was behauptet wurde, und die Anklägerin keine wirklich glaubwürdigen Argumente und Beispiele nennen konnte. Der Ausflug war aber auch informativ, und ich konnte einen Eindruck gewinnen, wie sich das in echt abspielt."
Im Fall der TETA12 ging es um ein Drogendelikt: Im Zusammenhang mit einer routinemäßigen Fahrzeugkontrolle eines Reisebusses, der bei einem Fußballspiel des Vereins "Bayer 04" in Stadionnähe stand, fanden Beamte der Polizei bzw. ein Diensthundeführer mit seinem Vierbeiner im Laderaum des Fahrzeuges ein Paket, in dem sich Marihuana und Kokain in nicht geringer Menge befanden. Eine DNS-Überprüfung ergab, dass das Paket sowie sein Inhalt von dem Angeklagten berührt worden waren. Die DNS-Daten des Angeklagten lagen der Polizei vor, da er vorbestraft war. Teile der Betäubungsmittel waren bereits "zerlegt und verpackt" und somit für einen potenziellen Verkauf vorbereitet. Aber da der Angeklagte nicht auf frischer Tat ertappt worden war, galt es, ihm ein Geständnis zu entlocken, indem ihm mildernde Gründe zugutegehalten wurden: Weil er geständig war und sich zum Zeitpunkt der Tat in einer Lebenskrise befunden habe. Die Schüler bedauerten, dass das Gericht sich mit dem Angeklagten und dessen Rechtsanwalt zu entsprechenden Beratungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit zurückzog und man so das Spannendste verpasste. Die abschließenden Plädoyers von Staatsanwältin und Verteidiger sowie die Urteilsverkündung hingegen waren wieder öffentlich: Der Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung und konnte das Gericht als freier Mann wieder verlassen. Mit dabei im Saal: ein Gerichtsreporter der Rheinischen Post, sodass die SchülerInnen anschließend alles noch einmal in der Zeitung nachlesen konnten.
Was auch viele möglicherweise nicht wissen: Jeder Bürger, jede Bürgerin kann als ehrenamtliche RichterIn sogar direkt an der Rechtsprechung mitwirken. Genaueres dazu erfuhren die Schüler im Politikunterricht beim Besuch einer Schöffin des Amtsgerichts. Christiane Winton hatte sich extra freigenommen, um sich den Fragen beider Klassen zu stellen. Dabei erfuhren sie:
- Ein Schöffengericht besteht aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen – bzw. drei zu vier.
- Schöffen werden in der Regel bei kleineren Delikten eingesetzt, ihr "Vertrag" geht über fünf Jahre.
- In Leverkusen werden 100 Schöffen vom Gemeinderat aus einer Liste von 200 Personen gewählt.
- Die Stadt kann mangels freiwilligen Bewerbern auch einfach entscheiden, wer Schöffe/Schöffin wird, der/diejenige kann das Amt nicht ablehnen.
- Voraussetzung: deutsche Staatsangehörigkeit, nicht vorbestraft, zwischen 25-70 Jahre alt.
- Ausnahmen: er/sie ist beamtet oder schwer krank oder pleite (Schöffen müssen unbestechlich sein).
- Der Arbeitgeber muss einen freistellen. Man bekommt sechs Euro pro Stunde Aufwandsentschädigung.
- Positiv: Man hat großen Einfluss im Gericht und erhält viele Einblicke "hinter die Kulissen".
Einige Rückmeldungen dazu:
- "Den Besuch der Schöffin fand ich auch gut, da sie sehr nett wirkte und es interessant war, mal etwas von jemandem aus erster Hand zu hören."
- "Ich fand auch gut, dass sie von ihren spannendsten Fällen erzählt hat."
- "Insgesamt fand ich das eine tolle Erfahrung und hoffe, dass wir so was öfter machen, denn dadurch lernt man wirklich etwas."
- Ich finde das Thema interessant und würde auch selber gerne mal Schöffe werden."
Foto 1 (Jonas-Matthias Witze): Amtsgericht Opladen.
Foto 2 (Jonas-Matthias Witze): Schöffin Christiane Winton und Politiklehrerin Regina Schleheck.