Die Dauer der Berufsausbildung beträgt im Bildungsgang Allgemeine Hochschulreife/Erzieherin/Erzieher normalerweise vier Jahre. Die ersten drei Jahre sind dabei vollzeitschulischer Unterricht, an dessen Ende die Prüfungen zur Allgemeinen Hochschulreife stehen. Das vierte Jahr ist das sogenannte Berufspraktikum, welches in den unterschiedlichen sozialpädagogischen Einrichtungen abgeleistet wird. Hier wird (in der Regel) bereits eine Ausbildungsvergütung vom Arbeitgeber/Träger der entsprechenden Einrichtung gezahlt. Am Ende dieses praxisorientierten Jahres steht die Berufsabschlussprüfung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher (weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Informationsbereich Berufspraktikum).
Während der dreijährigen Schulzeit werden insgesamt 14 Wochen Blockpraktika sowie einzelne Praxistage in unterschiedlichen sozialpädagogischen Einrichtungen absolviert. Während des Berufspraktikums finden dagegen einzelne Unterichts- und Seminartage an der Schule oder externen Lernorten statt.
Der Unterricht wird weitgehend im Klassenverband erteilt, weil die Leistungskurse und Grundkurse obligatorisch festgelegt und nicht frei wählbar sind. Das profilbildende Leistungskursfach ist Erziehungswissenschaften, das weitere Leistungskursfach ist Deutsch.
Die weiteren Fächer, die im Bildungsgang unterrichtet werden, werden zum einen dem berufsbezogenen Lernbereich (Biologie, Erziehungswissenschaften, Englisch, Didaktik/Methodik, Mathematik, Kunst, Musik, Spanisch) und zum anderen dem berufsübergreifenden Lernbereich (Deutsch, Gesellschaftslehre, Religionslehre, Sport) zugeordnet. Daneben müssen Leistungen im Differenzierungsbereich erbracht werden, hier variiert das Fächerangebot in jedem Schuljahr.
Für die Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife muss eine zweite Fremdsprache erlernt werden. Bei uns besuchen Schülerinnen und Schüler, die nicht bereits eine zweite Fremdsprache für mindestens 4 Jahre in der Mittelstufe gelernt haben, den vierstündigen Spanischunterricht. Ist die zweite Fremdsprache bereits in der Mittelstufe abgedeckt worden, besteht die Möglichkeit, statt Spanisch zwei zweistündige Differenzierungskurse zu wählen.
Zentralabitur am Beruflichen Gymnasium - In Nordrhein-Westfalen werden für die Sekundarstufe II Abschlussprüfungen mit zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben gestellt. Die Abiturprüfungen an den Beruflichen Gymnasien umfassen alle Profil bildenden Leistungskursfächer (PbLK, 2. Leistungskursfach), die weiteren Leistungskursfächer (WLK, 1. Leistungskursfach) und die Grundkursfächer (GK, 3. Abiturfach).
Dies bedeutet für den Bildungsgang Allgemeine Hochschulreife/Erzieherin/Erzieher, dass die zentralen schriftlichen Prüfungen in den Leistungskursfächern Erziehungswissenschaften und Deutsch abgelegt werden. Die dritte schriftliche Prüfung erfolgt wahlweise im Grundkursfach Englisch oder Religion. Darüber hinaus muss eine mündliche Prüfung in einem Grundkursfach abgelegt werden. Als viertes mündliches Prüfungsfach kann zwischen den Grundkursfächern Mathematik oder Biologie ausgewählt werden.
Während der Schulzeit werden Exkursionen und Seminarfahrten zu außerschulischen Lernorten durchgeführt. Die Teilnahme daran ist, wie auch die Teilnahme an der Klassenfahrt in Jahrgangstufe 12, obligatorisch.