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Berufskolleg Opladen

Schulordnung
des Berufskollegs Opladen

Liebe Schülerinnen und Schüler,

zum neuen Schuljahr begrüßen wir Sie am Berufskolleg Opladen sehr herzlich. Für Ihre berufliche Ausbildung bzw. für Ihre Berufsvorbereitung wünschen wir Ihnen viel Glück und Erfolg.

Im Interesse eines harmonischen Zusammenarbeitens in einer so großen Schule wie dem Berufskolleg Opladen bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten.

1.    Bitte unterstützen Sie uns dabei, Räume und Einrichtungsgegenstände in einem ordentlichen und gepflegten Zustand zu erhalten.

Bitte tragen Sie durch Ihr Verhalten mit dazu bei, dass es nicht zu unnötigen Beschädigungen und Verschmutzungen der Räume und Einrichtungsgegenstände kommt.

Bitte unterstützen Sie uns auch bei der täglichen Reinigung des Schulgebäudes, indem Sie Ihre Abfälle ausschließlich in die dafür vorgesehenen Müllbehälter entsorgen. Ordnen Sie bei Bedarf nach Unterrichtsschluss die Schultische in Ihrem Klassenraum vernünftig an und stellen Sie alle Stühle hoch. Nur unter diesen Voraussetzungen können die Klassenräume nachmittags durch einen Reinigungsdienst ordnungsgemäß gesäubert werden. Zusammen mit den anderen Schülerinnen und Schülern Ihrer Klasse sind Sie im Tagesverlauf nicht nur für die Sauberkeit in Ihrem Klassenraum, sondern auch für die Sauberkeit des Flurbereichs vor Ihrem Klassenraum verantwortlich. Generell gehört es zu Ihren Pflichten als Schüler/-in, Anordnungen von Lehrpersonen bzw. von Mitarbeitern des BKO zur Durchführung von Aufräum- und Reinigungsmaßnahmen Folge zu leisten.

2.    Bitte unterstützen Sie uns bei unseren Bemühungen um Energieeinsparung.

Am Berufskolleg Opladen bemühen sich alle Schüler/-innen und Mitarbeiter/-innen um Energieeinsparung, mit dem Ziel, die Umwelt zu schonen und Kosten zu senken.

Bitte leisten Sie durch folgende Verhaltensweisen Ihren Beitrag zur Energieeinsparung.
  • Achten Sie darauf, dass nach Unterrichtsschluss alle Fenster geschlossen sind.
  • Praktizieren Sie in der Heizperiode nur die sogenannte Stoßlüftung und keine Dauerlüftung (z. B. durch permanente Kippstellung der Fenster).
  • Lassen Sie in der "dunkleren" Jahreszeit die Beleuchtung durchgängig bis zum Unterrichtsende, d. h. auch in den Pausen, eingeschaltet (Verlängerung der Lebensdauer der Leuchtstoffröhren). Schalten Sie die Beleuchtung am Ende eines Unterrichtstages aber unbedingt aus.
  • Schalten Sie an bewölkten Tagen bei Bedarf nur die Lichtschiene an der Wandseite ein. Steuern Sie nach Möglichkeit den Lichteinfall durch die Lamellen der Jalousien und nicht durch Einschalten der Beleuchtung.
  • Wählen Sie in Ihrer Klasse eine/-n "Energieverantwortliche/-n" zwecks Umsetzung dieser Maßnahmen.
3.    Ihr Arbeits- und Sozialverhalten wird in Ihrem Zeugnis dokumentiert.

Gemäß § 49 Schulgesetz wird in Ihrem Zeugnis auch Ihr Arbeits- und Sozialverhalten benotet. Im Einzelnen werden Beobachtungen zu Ihrer Leistungsbereitschaft, Ihrer Zuverlässigkeit und Sorgfalt, Ihrer Selbstständigkeit, Ihrer Verantwortungsbereitschaft, Ihrem Konfliktverhalten sowie zu Ihrer Kooperationsfähigkeit bewertet. Diese Rückmeldungen sollen für Sie und Ihre Eltern Anhaltspunkte für Beratungsgespräche sein und Ihren weiteren Lern- und Entwicklungsprozess fördern.

4.    Bitte nehmen Sie regelmäßig und pünktlich am Unterricht teil.

Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Lernprozess ist die regelmäßige Teilnahme am Unterricht. Wir sind sicher, dass Sie den Unterricht lediglich versäumen, wenn es nicht anders geht. Für den Fall, dass sich eine Abwesenheit nicht vermeiden lässt, wie z. B. bei Krankheit, beachten Sie bitte folgende Hinweise.
  • Pünktliche Anwesenheit ist eine Selbstverständlichkeit und liegt in Ihrer Verantwortung.
  • Versäumte Unterrichtsinhalte müssen Sie selbstständig nacharbeiten.
  • Für voraussehbare Termine (z. B. dringende Familienangelegenheiten) beantragen Sie im Voraus bei Ihrer/Ihrem Klassenlehrer/-in eine Unterrichtsbefreiung.
  • Arzttermine legen Sie bitte nur in die Unterrichtszeit, wenn es zwingend erforderlich ist.
  • Sind Sie durch Krankheit oder andere nicht vorhersehbare Gründe verhindert, die Schule zu besuchen, benachrichtigen Sie über das Sekretariat (02171 70870) bitte unverzüglich Ihre/Ihren Klassenlehrer/-in. Spätestens am ersten Unterrichtstag nach Ihrem Schulversäumnis übergeben Sie Ihrer/Ihrem Klassenlehrer/-in eine begründete schriftliche Entschuldigung. In Bildungsgängen, in denen Kurshefte geführt werden, zeichnen alle unterrichtenden Lehrer/-innen Ihre Entschuldigungen und ärztlichen Bescheinigungen in der jeweils ersten Unterrichtsstunde nach Ihrer Krankheit ab. Ansonsten sind die Klassenlehrer/-innen verantwortlich. Es ist in Ihrem Interesse, selber auf korrekte Eintragungen zu achten. Bei längerem Schulversäumnis legen Sie der Schule bitte eine Zwischenmitteilung vor (evtl. auch per Post). Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule ein ärztliches Attest über Ihre Schulunfähigkeit einfordern.
  • Bei Erkrankung während der Praktika informieren Sie sowohl die Praxisstelle als auch die Schule. Eine ärztliche Bescheinigung senden Sie nach Vorlage bei der Praxisstelle an die Schule.
  • Eine Genehmigung zum Nachschreiben von Klausuren erhalten Sie nur dann, wenn Sie rechtzeitig eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Klausurunfähigkeit an dem festgelegten Klausurtermin eingereicht haben. Ansonsten wird die nicht mitgeschriebene Klausur als nicht erbrachte Leistung mit der Note "ungenügend" gewertet.
  • Ein unvermeidbares Verlassen der Schule vor Unterrichtsschluss teilen Sie bitte der/dem Lehrer/-in mit, die/der in der nachfolgenden Stunde in Ihrer Klasse unterrichtet.
  • Unmittelbar vor und nach den Ferien gilt ein grundsätzliches Beurlaubungsverbot. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung. Ein schriftlicher Antrag ist rechtzeitig (mindestens drei Wochen vor dem Beurlaubungstermin) einzureichen.
  • Beachten Sie bitte, dass sich unentschuldigte Fehlzeiten in der Bewertung Ihrer sonstigen Mitarbeit negativ niederschlagen. Ihre entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten werden darüber hinaus grundsätzlich auch in Ihr Zeugnis aufgenommen.

Sollten Sie im Krankheitsfall Schwierigkeiten beim Nacharbeiten des versäumten Stoffes haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Lehrer/-innen, sie werden sich bemühen, Ihnen zu helfen.

In diesem Zusammenhang weisen wir Sie ausdrücklich auf § 53, Abs. (4) des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) hin.

Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat.

5.    Bitte beachten Sie, dass es am Berufskolleg Opladen keinerlei Toleranz gegenüber Drogendelikten gibt.

Es ist sicherlich auch in Ihrem Interesse und im Interesse Ihrer Eltern, dass das Berufskolleg Opladen eine drogenfreie Schule ist. Aus diesem Grunde hat die Schulkonferenz beschlossen, Drogendelikten gegenüber keinerlei Toleranz zu gewähren. Sollten Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs Opladen auf dem Schulgelände oder bei unterrichtlichen Veranstaltungen beim Konsum von oder beim Handel mit Drogen überführt werden, erfolgt mit sofortiger Vollziehung die Entlassung von der Schule. Dies gilt unabhängig vom Grad der konkreten Gesundheitsgefährdung.

Selbstverständlich wird der Vorfall parallel dazu bei der zuständigen Polizeibehörde angezeigt. Sie werden zustimmen, dass wir nur durch diese kompromisslose Vorgehensweise das Vertrauen rechtfertigen können, das Sie und Ihre Eltern uns als Schule entgegenbringen.

6.    Befolgen Sie bitte unbedingt das gesetzlich vorgeschriebene Rauchverbot an Schulen.

Abschließend müssen wir Sie darauf hinweisen, dass gemäß Nichtraucherschutzgesetz (NRSG) NRW sowie aufgrund § 54 SchulG das Rauchen auf dem gesamten Schulgrundstück ausnahmslos gesetzlich verboten ist. Dieses Rauchverbot gilt für alle Bereiche des Schulgeländes, selbstverständlich auch für alle Schulräume.

Bitte rauchen Sie auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum in der näheren Umgebung der Schule (z. B. auf den Gehwegen). Alle Gebäude des Berufskollegs Opladen liegen an Straßen mit starkem PKW- und LKW-Verkehr. Passanten müssen deshalb auf den Gehwegen einen freien Durchgang haben. Durch Ihren Aufenthalt auf den Gehwegen würden Sie die Sicherheit von Passanten sowie Ihre eigene Sicherheit gefährden. Außerdem verlieren Sie Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz, wenn Sie während der Unterrichts- und Pausenzeiten das Schulgelände verlassen.

Bitte befolgen Sie unbedingt das gesetzliche Rauchverbot und verzichten Sie mit Rücksicht auf andere und in Ihrem eigenen Interesse während Ihres Schulbesuchs auf das Rauchen. Wir danken für Ihr Verständnis und für Ihre Rücksichtnahme.

Wir hoffen, dass diese Regelungen zu einem reibungslosen und verständnisvollen Umgang miteinander beitragen und wünschen Ihnen einen guten Start an Ihrem Berufskolleg Opladen.

Leverkusen, im August 2007

Gez. T. Kuhs, OStD`
(Schulleiterin)


Hier können Sie die Schulordnung auch als PDF-Datei herunterladen.
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