Auf der einen Seite sind die ausbildenden Betriebe laut Berufsbildungsgesetz verpflichtet, die für den Beruf notwendigen Ausbildungsinhalte zu vermitteln.
Andererseits hat der Auszubildende die Pflicht seine Ausbildung engagiert wahrzunehmen. Das bedeutet insbesondere, dass er zuverlässig und pünktlich ist. Einzelheiten zu Rechten und Pflichten der Auszubildenden bzw. der Ausbilder sind im Berufsbildungsgesetz nachzulesen. Für Auszubildende unter 18 Jahren greifen gesonderte Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Informationen zu weiteren Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer.
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